Plädoyers im Heidemord-Prozeß

■ Staatsanwaltschaft sieht hinreichende Beweise / Brutaler Sexualmord

Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den 27jährigen Grafiker Thomas H. hat die Staatsanwaltschaft am Freitag im sogenannten Heidemord-Prozeß vor dem Landgericht Stade beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. In dem Prozeß wird dem Angeklagten vorgeworfen, Ende November 1990 die 22 Jahre alte Kosmetikschülerin Lara Holz aus Buchholz (Landkreis Harburg) vergewaltigt, erdrosselt und verstümmelt zu haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte der Freiheitsberaubung, der Vergewaltigung und des Mordes schuldig gemacht. Thomas H. habe Lara Holz vorsätzlich getötet. Er sei für seine Tat voll schuldfähig. Bei der Ausführung sei er kaltblütig, beherrscht und überlegt vorgegangen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß der Angeklagte Lara Holz am 26. November 1990 gegen 18 Uhr als Anhalterin in seinem Wagen mitgenommen hat. Er habe sie in seine Wohnung in Holm-Seppensen mitgenommen, sie dort vergewaltigt und dann mit einem Stoffgürtel oder einem zusammengerollten Kleidungsstück stranguliert, sagte die Staatsanwältin. Anschließend habe er mit einer Axt oder einem Beil ihre rechte Hand sowie die Finger der linken Hand abgetrennt. Die nackte Leiche habe der Täter in eine rote Hundedecke eingewickelt und später in einen Wald bei Buchholz gelegt.

Die Staatsanwältin stützte ihr Plädoyer auf Beweismittel, die „den zwingenden Schluß ergeben, daß es am Tag der Tat einen Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem Mordopfer gegeben haben muß“. dpa