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Treuhand bremst Altlastensanierung

■ In Berlin und Brandenburg stauen sich Freistellungsanträge von Investoren / Ihr Wunsch: Befreiung von Sanierungspflicht

Hennigsdorf. Erwerber von kontaminierten Treuhand-Grundstücken, die sich von der Sanierungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich in Geduld üben. Im Land Brandenburg sind von 9.000 Freistellungsanträgen bisher erst zehn bis fünfzehn abschließend beschieden, in Berlin von den hier vorliegenden 3.300 Anträgen kein einziger. Das sagten Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums am Donnerstag auf einer Informationsveranstaltung einer Unternehmensberatungsfirma in Hennigsdorf. Ursächlich für die Blockade der Freistellungsanträge seien fehlende Verfahrensregelungen und die vielfache Weigerung der Treuhand, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen.

Nach einer im Oktober vergangenen Jahres zwischen dem Bund und den neuen Ländern ausgehandelten Vereinbarung trägt die Treuhand die Kosten der Altlastenbeseitigung zu 60 Prozent, während die Länder 40 Prozent beisteuern. In einer Vereinbarung versprachen die Länder, ihrerseits die Voraussetzungen für eine beschleunigte Bearbeitung und Bescheidung der Freistellungsanträge zu schaffen. Bei den Anträgen, die Unternehmen aus ihrem Bereich betreffen, wollte die Treuhand „im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung“ anbieten. Doch damit ist es offenbar nicht weit her. In Berlin lägen die Anträge auf Eis, weil die Treuhand die zur Bearbeitung erforderlichen Grundstücksverkäufe mit den Investoren zurückhalte, kritisierte der Leiter des Altlastenreferats in der Senatsumweltverwaltung, Strobel. Wie der zuständige Abteilungsleiter der Berliner Treuhand, Dewald, dazu erklärte, bereite es „datenschutzrechtliche Probleme“, die Kaufverträge herauszugeben.

Deutlich wurde auf der Veranstaltung, daß es einen grundlegenden Dissens über den Inhalt der Freistellungen gibt. Der Streitpunkt soll auf der Sitzung der Bund-Länder-Kommission am 29. April behandelt werden. Laut Dewald ist die Treuhand in der Regel bloß bereit, die Kosten der „Gefahrenabwehr“ von ökologischen Altlasten zu tragen, ohne daß diese beseitigt werden. Da schon aus Gründen der fehlenden Entsorgungskapazitäten nicht alle verseuchten Böden ausgetauscht werden könnten, sei in vielen Fällen mit Grundstückserwerbern vereinbart worden, daß sie auf die Sanierung verzichteten und dafür eine größere Fläche erhalten, erklärte der Treuhand-Vertreter. Nach den Worten des Referatsleiters der Senatsumweltverwaltung kann die Behörde jedoch nicht hinnehmen, daß sie bei ordnungsbehördlichen Sanierungsanordnungen durch Treuhandverträge eingeengt wird. Das gemeinsame Bestreben der Länder sei, die Ost-Grundstücke so gründlich zu sanieren, daß wieder eine gewerbliche oder industrielle Nutzung ermöglicht werde, betonte der Abgesandte des Brandenburger Umweltministeriums, Hagena. thok

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