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Gegen Leistungskürzungen für Asylbewerber

Gegen eine dauerhafte Kürzung finanzieller Leistungen für Asylbewerber hat sich die Kirchenleitung der Nordelbischen Kirche ausgesprochen. Eine solche Kürzung sieht ein Gesetzentwurf von CSU/ CDU und FDP vor. Damit werde erstmals eine Gruppe von Menschen, nämlich Asylbewerber und bestimmte andere Ausländergruppen, vom allgemeinen sozialen Sicherungssystem des Bundessozialhilfegesetzes ausgeschlossen und pauschal auf ein niedrigeres Niveau gesetzt. Dies kritisierte die Kirchenleitung am Donnerstag in einer in Kiel verabschiedeten Stellungnahme.

Nach dem Bundessozialhilfegesetz sei es Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, stellte die Kirchenleitung fest. Die jetzt geplante unterschiedliche Behandlung sei „im Blick auf unser christliches Menschenbild und auch angesichts unserer vom Grundwert der Menschenwürde geprägten Verfassung bedenklich“. epd

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