piwik no script img

Rücktrittsforderung

Das Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts zur Ungültigkeit der Bürgerschaftswahl von 1991 erschüttert jetzt offenbar auch die FDP in der Hansestadt. Der größte FDP-Kreis Altona-Othmarschen forderte nach einem Bericht der Bildzeitung (Mittwoch-Ausgabe) Justiz-Staatsrätin Barbara Bludau zum Rücktritt auf. „Frau Dr. Bludau hat 1991 als Landeswahlleiterin die Wahlvorschläge der CDU nicht so geprüft, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Dadurch hat sie das Urteil des Verfassungsgerichts mitverschuldet, durch das die Bürgerschaftswahl für ungültig erklärt wurde“, erklärte der Kreisvorsitzende Thomas Birckenstädt.Nach dem Zeitungsbericht soll die Politikerin auf ein Schreiben des Kreisvorstandes an den Landesvorstand mit ihrem Parteiaustritt gedroht haben, falls die Rücktrittsforderung nicht als „unberechtigt und unbegründet“ zurückgewiesen werden sollte. Ein weisungsunabhängiger Beamte könne nicht wegen einer Sachentscheidung gerügt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen