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Alles vom Grundgesetz gedeckt?

Somalia-Streit: Koalition rechnete mit Erfolg in Karlsruhe / FDP-Fraktionschef Solms: Diskussion über Grundgesetzänderung für Bundeswehr-Einsätze kann „obsolet sein“  ■ Aus Bonn Hans-Martin Tillack

Schon vor der für gestern abend erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den deutschen Somalia-Einsatz zeigten Koalitionspolitiker gestern in Bonn Siegeszuversicht. Auch in der SPD-Fraktion wurde zunehmend damit gerechnet, daß der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Eilantrag der SPD-Fraktion auf Stopp der Somalia-Mission ablehnen werde und diese Entscheidung höchstenfalls mit der Auflage versehen werde, der Bundestag möge erneut über den Einsatz abstimmen.

Der Streit zwischen Koalition und SPD-Opposition über die Details einer Grundgesetzänderung für Out-of-area-Einsätze der Bundeswehr könne mit der Karlsruher Entscheidung „obsolet sein“, prognostizierte gestern mittag FDP- Fraktionschef Hermann Otto Solms. Er halte es für möglich, daß das Verfassungsgericht anders als im Awacs-Streit den Hinweis gebe, daß das Grundgesetz Bundeswehreinsätze außerhalb des Nato-Auftrages heute schon erlaube.

Zu den Dingen, die mit einem solchen Urteil hinfällig werden könnten, zählten die Freidemokraten auch ihre jüngsten Angebote an die SPD, über Kampfeinsätze stets mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag abzustimmen und auf Bundeswehr-Einsätze ohne UNO- Sicherheitsratsbeschluß zu verzichten. Im Fall eines Erfolgs der Regierung in Karlsruhe genüge eine Gesetzesänderung, die die Beteiligung des Bundestages an Bundeswehr-Einsätzen regele, sagte Solms.

Anlaß zu diesen Überlegungen hatte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Ernst Gottfried Mahrenholz, zum Ende der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag abend gegeben. Er hatte einen Kompromiß vorgeschlagen, demzufolge die Somalia-Mission nicht abgebrochen, sondern durch einen erneuten Beschluß des Bundestages legitimiert werden sollte. Eine Grundgesetzänderung, wie sie die SPD als Vorbedingung für Out-of-area-Einsätze sieht, erwähnte der Verfassungsrichter nicht. Er lieferte damit Anlaß zu Vermutungen, das Gericht teile die Meinung von CDU und CSU, das Grundgesetz erlaube heute schon deutsche UN-Einsätze. Mahrenholz äußerte sich nicht zu der Frage, mit welcher Mehrheit der Bundestag eine erneute Entscheidung treffen sollte. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvositzende Karl-Heinz Hornhues begrüßte Mahrenholz' Idee dennoch als „sinnvoll und sachgerecht“. Eine einfache Bundestagsmehrheit reiche für einen derartigen Beschluß aus, meinte der CDU-Politiker: „Damit wäre zugleich das Begehren nach einer Verfassungsänderung erledigt, und die SPD hätte eine schwere Niederlage erlitten.“

SPD-Fraktionschef Hans-Ulrich Klose hatte dagegen bereits am Dienstag abend in Karlsruhe den Vorschlag zurückgewiesen. Gestern bekräftigte die SPD ihre Ablehnung der Mahrenholz-Idee. Selbst wenn der Bundestag einen derartigen Beschluß mit Zwei- Drittel-Mehrheit fällen müßte, „sehe ich nicht, daß sich die SPD dem geneigt zeigt“, sagte Günther Verheugen, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, gegenüber der taz. Sollte das Gericht hingegen eine Neuentscheidung über Somalia als verbindliche Auflage machen, müsse die SPD dieses Urteil akzeptieren. Hmt

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