: Entschädigungen für vermiesten Urlaub
■ Rechtsanwälte: Schöne Prozesse sind möglich
Reisende können bei wesentlichen Flugverspätungen nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Celle geminderte Reisepreise geltend machen. Auch wenn der Koffer am falschen Ort lande, könne ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden. Sei das Gepäck nicht mehr auffindbar, dürfe am Urlaubsort in gewissen Grenzen auf Kosten des Veranstalters Ersatz beschafft werden. Reklamationen müßten aber spätestens einen Monat nach dem Reiseende schriftlich beim veranstalter eingereicht werden.
Stimmten Versprechungen des Reisekataloges nicht mit den erbrachten Leistungen überein, so müsse der geprellte Reisende das sofort bei der Reiseleitung reklamieren, riet die Celler Anwaltskammer. Für eventuelle spätere Gerichtsverfahren empfehle sich ein schriftliches Mängelprotokoll, das durch Fotos dokumentiert werden sollte. dpa
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