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Kruzifixe dürfen hängen bleiben

Münster (AP/taz) – Kruzifixe in den Gemeinschaftsschulen Nordrhein-Westfalens dürfen nach einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluß des zuständigen Oberverwaltungsgerichts in Münster hängen bleiben. Der 19. Senat des Gerichts wies damit den Eilantrag der Eltern eines Grundschülers zurück, mit dem die westfälische Stadt Rheine verplichtet werden sollte, Kruzifixe und andere religiöse Symbole aus den Unterrichtsräumen zu entfernen. Die Richter begründeten ihren Beschluß mit der Landesverfassung, nach der die Grundschule den Auftrag hat, die Kinder auf Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte zu unterrichten und zu erziehen. Die in der Verfassung geforderte Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen werde durch die Ausstattung von Klassenräumen mit Kreuzen nicht unzulässig beeinträchtigt, erklärte der Senat. Also dürften auch Buddha-Bilder, Marx-Büsten, Mao-Plakate und Ajatollah-Chomeini-Reliquien demnächst in NRW-Klassenzimmer einziehen. (Aktenzeichen: OVG Münster 19 B 1933/93)

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