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Gleichberechtigungsgesetz vorgestellt

■ SPD verlangt bevorzugte Einstellung von Frauen

Bonn (taz) – Wenn man von der Dicke des Gesetzkonvoluts auf die Dringlichkeit des Problems schließen könnte, dann ist es in der Tat höchste Zeit, ein Gleichberechtigungsgesetz nicht nur vorzuschlagen – das tun alle –, sondern auch auf den Weg zu bringen. Die SPD- Fraktion hat in langer und mühseliger Arbeit einen Entwurf vorgestellt, mit dem die Gleichberechtigung der Frauen in der Gesellschaft vorangebracht werden könnte.

Anders als der Entwurf der Frauenministerin der CDU, Angela Merkel, der einzig die Frauen im öffentlichen Dienst und dort auch wiederum nur jene der Bundesverwaltung berücksichtigt, wollen die Frauen der SPD auch den Bereich der Privatwirtschaft in Angriff nehmen.

Die wesentlichen Momente des Vorhabens sind: In allen Betrieben und Dienststellen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Frauenförderpläne mit verbindlichen Vorgaben erstellt werden. Bei gleicher Qualifikation müssen Frauen bevorzugt eingestellt werden. Ausbildungsquoten sollen geschaffen und bei mehr als 200 Beschäftigen Frauenbeauftragte gewählt werden.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Förderungsmaßnahmen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden. Nach dem Gesetzentwurf ist es verboten, Stellen geschlechtsspezifisch auszuschreiben, Frauen überproportional zu entlassen, Frauen am Arbeitsplatz sexuell zu belästigen, und Frauen deshalb zu benachteiligen, weil sie Kinder erzogen und Pflegebedürftige betreut haben.

Die SPD sieht ihr Vorhaben als „Rezept gegen Politikverdrossenheit“, so Hanna Wolf, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Es ist ein Reformgesetz, von denen es gegenwärtig ja nur noch wenige gibt.“

Bereits in der nächsten Woche soll es die erste Anhörung geben und mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit begonnen werden. Viel Glück. Julia Albrecht

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