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Altenwerder wird dem Hafen geopfert

ltenwerder wird dem Hafen geopfert. Am 23. September verhängt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) das Todesurteil über die Elbinsel: Die Stadt darf das 220 Hektar große Biotop (Foto) seitdem in ein gigantisches Containerterminal mit Kaimauern, Spülfeldern und Logistischem Zentrum verwandeln. Die Abwägung zwischen naturschutzrechtlichen und wirtschaftlichen sowie öffentlichen und privaten Belangen sei „rechtsfehlerfrei“ erfolgt. Schon am nächsten Tag rollen die Bagger an; Hunderte von Bäumen werden gerodet, Ende November läßt die Stadt ohne Not ein Wohnhaus abreißen: Die seit 30 Jahren geplante und im Mai 1995 per Beschluß angeordnete Hafenerweiterung wird umgesetzt.

Der Altenwerder Grundeigentümer Werner Boelke, der zusammen mit Naturschutzverbänden gegen die Zerstörung des ehemaligen Fischerdorfes klagt, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Im Frühjahr war er vor dem Verwaltungsgericht zunächst erfolgreich, dann aber in zweiter Instanz gegen die Freie und Hansestadt Hamburg unterlegen.

Andere Altenwerder Grundstücksbesitzer halten der städtischen Einschüchterungspolitik nicht stand: Vier von ihnen verkaufen Land und Häuser im Frühjahr an eine Tochter der Hamburger Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft (HHLA). Das Finanzierungskonzept der Wirtschaftsbehörde für das Milliardenprojekt liegt am Jahresende noch immer nicht vor. Auch die Elbe muß sich Wirtschaftsüberzeugung und Containerschiffen anpassen: Im Dezember segnen die norddeutschen Regierungschefs Voscherau, Schröder und Simonis die weitere Vertiefung der Unterelbe ab.

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