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London: Deutschland ist kein sicheres Asylland

London (dpa) – Asylsuchende, die nach einer Ablehnung in Deutschland oder Frankreich in Großbritannien einen Antrag stellen, dürfen nicht in jedem Fall in ihr Ersteinreiseland zurückgeschickt werden. Das verfügte ein britisches Gericht in einer Grundsatzentscheidung. Diese betrifft mehrere hundert Fälle von Bewerbern, die der britische Innenminister Jack Straw gemäß geltendem EU-Prinzip abschieben wollte. Danach kann jeder Asylsuchende nur in einem Mitgliedsland bei der Ersteinreise in die EU Asyl beantragen. Die Richter urteilten dagegen in zweiter Instanz, daß in drei behandelten Fällen weder Deutschland noch Frankreich „sichere Drittländer“ seien. Die drei Betroffenen – eine Somalierin, ein Tamile und ein Algerier – befürchteten keine Verfolgung durch die Behörden ihres Landes, sondern von einem Familienclan oder Terroristen. Während nach deutschem und französischem Recht Asyl nur gewährt werden könne, wenn die Bedrohung vom Staat ausgehe, erkenne britisches Recht die Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen als Asylgrund an.

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