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14 Jahre für Klein gefordert

Im Frankfurter Opec-Prozess plädieren die Staatsanwälte gegen Klein und den mitangeklagten Schindler wegen gemeinschaftlichen Mordes und Geiselnahme

FRANKFURT/MAIN dpa/ap ■ Im Opec-Prozess hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Hans-Joachim Klein 14 Jahre Haft wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit Geiselnahme gefordert. Für den mitangeklagten Rudolf Schindler forderte der Staatsanwalt gestern fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen und drei versuchten Morden in Tateinheit mit Geiselnahme. Nach etwa dreieinhalb Monaten Prozessdauer hatte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke gestern die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Klein und Schindler an dem Überfall auf die Konferenz der Erdöl exportierenden Länder (Opec) 1975 beteiligt waren. Dabei waren drei Menschen getötet und 33 Geiseln genommen worden, darunter elf Minister. Für Klein soll sich die Kronzeugenregelung strafmildernd auswirken, sagte Oberstaatsanwalt Volker Rath. Ohne diese Regelung hätte eine lebenslange Haftstrafe verlangt werden müssen.

Klein war seinem Geständnis zufolge Mitglied des sechsköpfigen Terrorkommandos, das am 21. Dezember 1975 in Wien unter Führung von Topterrorist Illich Ramirez Sanchez alias „Carlos“ die Opec-Konferenz überfallen hatte. Dabei waren ein irakischer Sicherheitsbeamter, ein österreichischer Polizist und ein libyscher Delegierter ums Leben gekommen. Klein, der bestritt, jemanden getötet zu haben, wurde bei dem Überfall selbst lebensgefährlich verletzt.

Der Mitangeklagte Schindler soll ihn dafür angeworben haben. Schindler hat im Gegensatz zu Klein im Prozess die Aussage verweigert. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Anstiftung zum Mord und zur Geiselnahme vor. Er sei in den 70er-Jahren ein führender Kopf der „Revolutionären Zellen“ (RZ) gewesen. In der kommenden Woche werden die Plädoyers der Verteidiger erwartet.

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