Jammern über U-Haft

Reemtsma-Prozess: Angeklagter Drach beklagt sich einmal mehr über argentinische Auslieferungshaft

HAMBURG taz ■ Seine Anwälte wissen offenbar nicht mehr weiter. Zu ihrem Job gehört es, ihren Mandanten zu motivieren, von sich selbst dem Gericht gegenüber ein günstiges Bild zu zeichnen. Einsichtsfähigkeit zu beweisen wäre auf jeden Fall günstig. Thomas Drach, angeklagt, vor vier Jahren den Hamburger Philologen Jan Philipp Reemtsma entführt und erst nach Zahlung von 30 Millionen Mark Lösegeld freigelassen zu haben, gelang dies auch gestern nicht.

Abermals erkundigte sich das Gericht nach den Bedingungen in argentinischer Auslieferungshaft. Drach hob neuerlich hervor, dass er die Annehmlichkeiten, die er dort genossen habe, selbst organisiert habe. Hätte er dies nicht können, wäre die Zeit im Knast „unzumutbar“ gewesen. Der Angeklagte erhofft sich bei der Zumessung der Strafe die dreifache Anrechnung der Haft in Buenos Aires. Dann aber fragt Johann Schwenn, Nebenklagevertreter Reemtsmas, ob er dort auch angekettet gewesen sei. Drach verneinte und wies zugleich darauf hin, dass Reemtsma in dem Haus nahe Bremen hätte angekettet werden müssen, „die Tür in dem Kellerraum“ sei „nicht stabil genug gewesen“.

Auf Schwenns Nachfrage, ob dies der Grund für die Ankettung seines Opfer war, meinte Drach lakonisch selbstbewusst: „Das war ja nun ’ne Entführung.“ JAF