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der kommentarRichterlicher Kniefall vor den Spießern

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sagt: Polizisten dürfen keinen Pferdeschwanz tragen – die Bevölkerung sei dagegen. Wie unterwürfig!

Ausländische Besucher loben Deutschland: Dass seine Menschen auf Sekundäres immer geringeren Wert legen. Dass Kellner mehr und mehr die Idee der umsichtigen Dienstleisterei beherzigen – und doch nicht aussehen müssen wie bückelnde Diener. Bürger im Job – das sind sie. Wie Polizisten oder Feuerwehrleute. Oder Soldaten. Die können neuerdings sogar gepierct ihren Dienst an der Waffe versehen.

Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz beschied nun einen Polizisten, er müsse seinen – modisch ja nicht unumstrittenen – Pferdeschwanz abschneiden: Denn das Volk akzeptiere einen Ordnungshüter mit einem solch haarigen Accessoire nicht, was die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben erschwere. Und diese wiederum zu erfüllen sei er laut Beamtengesetz verpflichtet. Was für ein Rückfall in ordokonservative Zeiten der (falschen) Fuffziger. Ein deutsches Gericht als Modezensor: übel! JAF

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