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Jugendherbergen im Namensstreit

BIELEFELD dpa ■ Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) muss sich mit kommerziellen Konkurrenten immer häufiger um den Begriff „Jugendherberge“ streiten. „Das ist eine Entwicklung der vergangenen fünf Jahre. Diese Leute wollen von unser Glaubwürdigkeit und unseren fast 100 Jahren Tradition profitieren“, sagt Hauptgeschäftsführer Bernd Dohn.

„Wir haben eine gute Marke, die wir nicht teilen wollen, vor allem nicht mit kommerziellen Mitbewerbern.“ In Großstädten wie Hamburg, Köln und München gebe es öfter Konflikte. Erst 1998 hat sich das DJH das Wort „Jugendherberge“ schützen lassen. Seither habe es insgesamt rund 30 Streitfälle gegeben. „Man muss das vor dem Hintergrund sehen, dass der Jugendtourismus in den letzten Jahren viel stärker in den Fokus geraten ist. 80 Prozent der Jugendlichen nutzen aktiv das Internet und planen damit ihre Reise“, sagte Dohn. Vor allem gehe es um Onlinewerbung und -domains, unter anderem um absichtliche Schreibfehler wie „Jugenherberge“. Rund ein Dutzend Fälle seien noch anhängig. Nur selten komme die Sache vor Gericht: „Wir schreiben zunächst einen freundlichen Brief.“

Zuweilen spitze sich der Streit aber zu, sagte Dohn. So gab das Oberlandesgericht München Anfang April einem Unterlassungs-Anspruch des DJH gegen einen Münchener Betreiber Recht. Dessen Werbung im Internet mit dem Wort „Jugendherberge“ sei nach dem Markenrecht sittenwidrig, irreführend und fange Kunden ab (AZ. 29 U 5753/04). Das DJH habe in den vergangenen Jahren viel Zeit, Geld und Energie investiert, um Jugendherbergen in der Öffentlichkeit weitgehend vom alten Image einer ärmlichen, hausbackenen Unterkunft zu befreien, erläuterte der Hauptgeschäftsführer weiter. Bei insgesamt 554 Häusern in ganz Deutschland sei das DJH darauf angewiesen, über profitable Niederlassungen in den Großstädten die Herbergen in der Provinz zu finanzieren.

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