: Sondermüll wie eh und je
CDU-Umweltsenator erklärt Müllberg im Blockland zur Sondermüll-Deponie. Grüne wittern „Umweltdumping“. Das Ressort beteuert: Am Müll ändert sich gar nichts
Bremen taz ■ Umweltsenator Jens Eckhoff (CDU) war voll des Lobes. Abfall werde in Bremen nach „hohen ökologischen Standards“ entsorgt, verkündete er am Dienstag – und meinte damit auch die Deponie im Blockland. Gestern lancierten die Grünen eine ganz andere Meldung. „Heimlich, still und leise“, so die Grünen-Umweltdeputierte Karin Mathes, habe Eckhoff den Bremer Müllberg zur „Sondermülldeponie“ gemacht – schon im November und gänzlich am Parlament vorbei. Bundesweit würden Deponien aufgrund von Umweltauflagen stillgelegt und die Abfallverursacher gezwungen, ihren Müll – was deutlich teurer ist – verbrennen zu lassen. Bremen dagegen betreibe „Umweltdumping als Standortfaktor“, schimpft Mathes.
Das Umweltressort wies alle Vorwürfe zurück. Bestimmte „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“, vulgo: Sondermüll, dürften und würden auf der Blocklanddeponie schon seit Jahrzehnten gelagert, betonte Ressortsprecher Holger Bruns. 131 unterschiedliche Abfallarten waren zuletzt zulässig, darunter Filterstäube und jede Menge andere „gefährliche Stoffe“. Mit dem Bescheid, der die Halde nun auch formal als Sondermülldeponie klassifizierte, habe man die Liste der zulässigen Stoffe sogar leicht eingeschränkt und zusätzliche Grenzwerte eingeführt, sagt Bruns. Der Müllberg lasse sich auch weiterhin „verantwortlich betreiben“.
Die Blockland-Deponie, hält Mathes dem entgegen, erfülle noch nicht einmal die derzeit gültigen Anforderunge für eine Hausmüll-Lagerstätte. Das räumt auch das Umweltressort ein. Eine seitliche Abdichtung, etwa eine Spundwand, wie sie die Deponieverordnung fordert, will es dennoch nicht bauen. Diese nämlich sei „nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand zu verwirklichen“, der von den stadteigenen Bremer Entsorgungsbetrieben nicht aufgebracht werden könne. Beharre man auf diesen Anforderungen, heißt es in einem Schreiben der Behörde, müsse die Müllhalde wahrscheinlich geschlossen werden. Für in Bremen ansässige Unternehmen, argumentiert das Ressort, gebe es dann „keine zumutbaren Entsorgungsalternativen“ – weswegen eine Schließung „nicht im Interesse der Stadtgemeinde“ liege.
In der Not zog Eckhoff einen – nur für Sondermülldeponien geltenden – Ausnahmeparagrafen heran. Demzufolge darf die Behörde im Einzelfall „Anforderungen herabsetzen“. Die formal geforderte Seitenabdichtung bis hinunter zur ersten undurchlässigen Schicht, begründete Ressort-Sprecher Bruns, sei wegen der guten Bodenabdichtung der Bremer Deponie schlicht unnütz. Mathes versuche „sich mit Gift zu profilieren“.
Auf den Plan gerufen hat Eckhoffs Aktion inzwischen auch die niedersächsischen Grünen. Die wollen jetzt von ihrer Landesregierung wissen, wie diese „die wirtschaftlichen Nachteile“ bewertet, denen niedersächsische Betriebe aufgrund der Bremer „Billigentsorgungsmöglichkeit“ ausgesetzt sind. sim
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