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Rechter als die CDU erlaubt

■ Fellner, innenpolitischer Sprecher der CSU, und sein CDU–Kollege Broll plädieren für die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl / Konflikt innerhalb der Union

Aus Bonn Oliver Tolmein

Deutliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Unionsparteien über eine Einschränkung des Asylrechts im Grundgesetz wurden gestern auf einer Pressekonferenz des innenpolitischen Sprechers der CDU–Fraktion, Broll, und seines CSU–Kollegen Fellner deutlich. Während im Wahlprogramm der Unionsparteien lediglich dafür plädiert wird, den Artikel 16 des Grundgesetzes durch den Zusatz „näheres regelt ein Bundesgesetz“ zu „ergänzen“, plädierte Hermann Fellner dafür, das individuelle Recht auf Asyl ganz aus dem Grundgesetz zu streichen. Broll bestätigte, daß derartige Überlegungen auch bei der CDU angestellt würden: „Endgültige Formulierungen gibt es noch nicht, da sitzen noch die Experten dran“. Fellner kündigte einen baldigen Vorstoß des Landes Bayern zu diesem Thema im Bundesrat an. Er bezeichnete es als möglich, daß seine Partei dafür plädiert, den Artikel 16 Grundgesetz ganz zu streichen und durch eine „institutionelle Garantie“ zu ersetzen: „Ob man die dann gesetzestechnisch ins Grundgesetz einbaut oder nur als einfaches Bundesgesetz formuliert, kann man später sehen“. Den „aktuellen Erfordernissen“ könnte seiner Meinung nach aber auch ein von Werner Broll als „denkbar“ vorgestelltes Modell entsprechen: Statt „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ sollte demnach lediglich festgeschrieben werden: „Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Asylrecht“. Als Konsequenz daraus ergäbe sich, daß ein individuell einklagbares Recht auf Asyl nicht mehr existierte. Fortsetzung auf Seite 2

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