Cattenom auf der Kippe

■ Cattenom vor dem Verwaltungsgericht / Französischer Staatskommissar unterstützt bundesdeutsche Kläger / Endgültige Entscheidung am Montag

Aus Straßburg Felix Kurz

Überraschend hat der französische Staatskommissar vor dem Verwaltungsgericht Straßburg gestern dem Antrag zahlreicher deutscher und luxemburgischer Gemeinden, des Saarlands und Luxemburgs gegen die Inbetriebnahme des französischen Atomkraftwerks Cattenom zugestimmt. Die Kläger hatten vor Gericht in einem Eilverfahren die Aussetzung der Betriebsgenehmigungen für den Atommeiler bean tragt. In einem Hauptsacheverfahren soll dann geklärt werden, ob die Genehmigungen rechtmäßig sind. Der französische Regierungsvertreter erklärte dazu, daß man ebenfalls für eine Aussetzung des Betriebes sei. Zur Begründung führte er formale Fehler im Genehmigungsverfahren an. Für die Rechtsanwältin Corinne Lepage, die die deutschen Kläger vertritt, würde durch den vorgesehenen Start des Nuklearparks „irreversible Effekte“ geschaffen werden. Zu klären sei auch, ob alle notwendigen Institutionen beim Bau unterrichtet worden sind. Das hat Frankreich jedoch noch nicht getan. Außerdem sei das Genehmigungsverfahren in Cattenom „nicht korrekt“ gewesen, sagte Frau Lepage vor dem Straßburger Gericht. Letztendlich sei erst 1984 eine endgültige Baugenehmigung erteilt worden, nachdem bereits zwei Blöcke fast vollständig gebaut wordenm waren. Das Verwaltungsgericht entscheidet vermutlich am Montag.