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Zulassungsgespräche rechtswidrig

Berlin (dpa/taz) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat Auswahlgespräche mit Professoren im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Medizinstudenten für rechtswidrig erklärt. Gegen diese Entscheidung hat der Beauftragte der betroffenen Medizinischen Hochschule Hannover, Professor Klaus Barbey, Beschwerde eingelegt. Barbey zweifelt die Gültigkeit des Urteils mit der Begründung an, zwischen dem Antragsgegner, einem Studienbewerber und der Hochschule bestehe kein Rechtsverhältnis. Der Marburger Rechtsanwalt Hauck, der seit Jahren Studenten/ innen in Zulassungsverfahren vertritt, erklärte gegenüber der taz, daß die Praxis der Professorengespräche dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche. Außerdem sei die Motivation der Studienbewerber so nicht erforschbar. Hinzu käme, daß Universitäts–Rektoren die Entscheidung träfen, ohne überhaupt an dem Gespräch beteiligt zu sein. Zur Zeit stehen mehrere Verfahren zur Zulassungspraxis für Human–, Zahn– und Tiermediziner an. Schriftliche Begründungen ablehnender Bescheide stehen noch aus. Anwalt Hauck hat im März mit seinem Kollegen Peter Becker eine Verfassungsklage gegen die gängige Zulassungspraxis für das Medizinstudium in Karlsruhe eingereicht. ch

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