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Senator will Geheimdienst–Kontrolle

■ Schmücker–Affaire: Auch Berlins Innensenator Kewenig nun für parlamentarische Kontrollkommission über die Arbeit des Verfassungsschutzes / Alternative Liste soll von der Kontrolle ausgeschlossen werden

Von Benedict M. Mülder

Berlin (taz) - Die schweren Beschuldigungen gegen den Verfassungsschutz im Mordfall Schmücker haben den Berliner Innensenator Kewenig (CDU) jetzt dazu veranlaßt, sich für eine parlamentarische Kontrollkommission einzusetzen. Nachdem am Sams tag die SPD entsprechende Forderungen aufgestellt hatte, ging ein Sprecher des Innensenators mit der Erklärung an die Öffentlichkeit, daß bereits erste Gespräche mit den Vertretern von CDU, SPD und FDP geführt worden seien. Nach dem Beispiel der Kontrollkommission im Bundestag (PKK) solle in dem neu zu schaffenden Gremium über die Arbeit des Geheimdienstes „vertraulich Klartext geredet“ werden. Mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Ausschluß der Grünen aus der PKK als verfassungskonform einstuft, sehen die Kewenigschen Planungen keinen Vertreter der AL für das Kontrollgremium vor. Die CDU soll drei Vertreter, (einer kann der FDP angehören) entsenden, und die SPD zwei. Während die FDP in dieser Frage nicht „festgelegt“ sein will, hat sich der SPD–Fraktionsvorsitzende Momper für eine Repräsentanz der AL im Gremium ausgesprochen. Forts. S.2 , Kommentar S.4 Interview auf Seite 5 Wie der Sprecher der Innenbehörde betonte, obliegt die Festlegung der Befugnisse dem Berliner Parlament, das auch die einzelnen Mitglieder wähle. Er räumte ein, daß die Einrichtung des Kontrollgremiums auch der Zustimmung der Alliierten unterliege. Im Unterschied zu deren Geheimdiensten, so der Sprecher, „untersteht der Verfassungsschutz aber deutschem Recht“. Die AL steht dem Vorschlag insgesamt skeptisch gegenüber. In einer ersten Erklärung vermutete sie, daß lediglich mit einer Fortsetzung der Verschleierungspolitik im Mordfall Schmücker zu rechnen sei. „Ob mit oder ohne unsere Beteili gung“, so die Liste, Verbesserungen bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes seien davon nicht zu erwarten. Dem Dienst wird vor allem vorgeworfen, die Tatwaffe im Mordfall Schmücker seit 1974 unter Verschluß gehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig, ob sich Mitarbeiter des Dienstes der Strafvereitelung, der Falschaussage oder des Meineids schuldig gemacht haben. Kewenig selbst hat den „Herren des Morgengrauens“ bisher immer bescheinigt, ihre Tätigkeit habe heute wie auch in der Vergangenheit in „vollem Umfang geltendem Recht“ entsprochen.

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