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Weiterhin „schwierige Situationen“

■ Richterspruch zum Hamburger Kessel laut Presse „Ohrfeige für die Polizei / Betroffene erhoben Feststellungsklagen / Innenbehörde meint, daß auch zukünftig Demonstranten „festgehalten werden müssen“

Aus Hamburg Benno Uppsala

Zu einer weitgehend einheitlichen Beurteilung in der Presse und bei der Hamburger GAL hat das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Hamburger Kessel am 8. Juni geführt. Der Richterspruch vom Donnerstag wird als „Ohrfeige für die Polizei“ gewertet. Wie gestern kurz berichtet, hat das Hamburger Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz in der Hansestadt am Tag nach der großen Brokdorf–Demonstration im Juni dieses Jahres, der als „Kessel“ traurige Berühmtheit erlangte, in allen Punkten für rechtswidrig erklärt. Die Feststellungsklagen, mit denen jetzt etwa ein Drittel der 781 damals Festgehaltenen gegen den Einsatz angehen, gehören zu den wenigen Mitteln, mit denen von illegalen Polizeieinsätzen Betroffene sich nachträglich zur Wehr setzen können. Währenddessen muß eine solche Aktion ertragen werden. Immerhin hat das Gericht klare Feststellungen getroffen, die in Zukunft keinerlei Interpretationsmöglichkeiten lassen: Eine Versammlung kann verboten werden, eine Versammlung kann Auflagen bekommen, sie kann auch aufgelöst werden. Immer aber muß den Teilnehmern die Möglichkeit zum Abzug bleiben. Die polizeiliche Befürchtung, es könnte dann zu Randale kommen, bietet keine Möglichkeit, die Versammelten festzuhalten. Die Hamburger Grün–Alternative Liste hat das Urteil begrüßt. „Das Verhältnis des Senats zu Recht und Gewalt ist offensichtlich ein rein taktisches.“ „Wo immer es opportun erscheint, demokratischen Protest zu unterbinden, werden Gesetze gebrochen und damit Polizeiübergriffe ermöglicht.“ Die Innenbehörde, die ihre Prozeßvertreter mit einer Argumentation in das Verfahren schickte, die sogar die Einkesselung von „friedlichen Demonstranten“ be fürwortete, weil sie die Deckung der „Gewalttäter“ betrieben, erklärte sich am Freitag. Sie glaubt, daß es auch in Zukunft zu „schwierigen Situationen“ kommen könne, wo sie „Demonstrationsteilnehmer festhalten muß“. Weitere Einkesselungen hatte die Innenbehörde schon unmittelbar nach den Juniereignissen versprochen. Ihre Rechtsabteilung will die „schwierigen“ Rechtsfragen prüfen und dann entscheiden, ob Berufung eingelegt wird. Auf die Stadt dürften in den nächsten Monaten Prozeßkosten und Schmerzensgeldansprüche im Bereich von mehreren hunderttausend Mark zukommen. Sollte eine Entschädigung gezahlt werden, wird es ein großes Fest geben, möglicherweise auf dem Heiligengeistfeld, wo die Umzingelung stattgefunden hatte.

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