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Beim Rundfunk gehts jetzt rund

Wiesbaden (ap) - In Hessen werden auf absehbare Zeit keine privaten Rundfunkveranstalter zugelassen. Ministerpräsident Börner erklärte am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde vor dem Landtag in Wiesbaden, die Landesregierung sehe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Rundfunkgesetz keinen Anlaß, im Landtag ein Landesmediengesetz einzubringen, das die Zulassung privater Rundfunkveranstalter vorsehe. Privatrundfunk sei zwar zulässig, das Gericht habe die Länder aber nicht dazu verpflichtet. Unterdessen hat in einem Appell an die Regierungschefs der Bundesländer die Deutsche Gesellschaft für Kabelkommunikation dazu aufgefordert, nach dem Medien–Urteil die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Ministerpräsidenten sollten „unverzüglich bundesweit gültige Mediengesetze zustandebringen, damit sicherere Rahmenbedingungen für die privaten Hörfunk– und Fernsehanbieter gegeben sind“, forderte Gesellschaftsvorsitzender Manfred Haenel am Donnerstag in Bonn. „Mit diesem Urteil ist jetzt der Weg frei, eine der freiheitlichen Grundordnung entsprechende Gestaltung der deutschen Rundfunklandschaft zu realisieren.“

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