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Schlappe für Berufsverbieter

Braunschweig (taz) - Auf einen langwierigen Grabenkrieg hat sich das niedersächsische Kultusministerium eingerichtet. Der Gegner heißt Rolf Schön und war angestellter Lehrer an der landwirtschaftlichen Berufsfachschule in Gifhorn. Wegen Mitgliedschaft, Funktionstätigkeit und Kandidatur in verschiedenen Kommunal– und Landtagswahlen für die DKP möchte das Ministerium den ungeliebten Mitarbeiter gerne loswerden. Und das versucht es schon seit 1983. Jetzt erlitt die Kultusbehörde vor dem Landesarbeitsgericht Braunschweig eine erneute, die insgesamt vierte Schlappe in dieser Auseinandersetzung. Das Gericht wies eine Berufung des Landes gegen das erstinstanzliche Urteil ab, indem die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt wurde. Bereits 1983 wurde Schön wegen der genannten Gründe fristlos gekündigt. Erfolgreich focht er diese Kündigung in zwei Instanzen an. 1985 wurde er ohne Zustimmung des Personalrates fristgerecht entlassen. In erster Instanz gewann er noch im gleichen Jahr den Prozeß. Das Land kündigte Revision beim Bundesarbeitsgericht an. Selbst wenn die abgewiesen wird, ist noch alles offen. 1986 nämlich gab es eine weitere fristgerechte Kündigung. Die Klage dagegen liegt in erster Instanz auf Eis, bis der laufende Rechtsstreit endgültig entschieden ist. d.L.

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