: Richterwahl für OVG ungültig
■ Ex–DKP–Ratsherr hatte Erfolg mit Klage gegen Ablehnung als ehrenamtlicher Richter am OVG Lüneburg / Auf Liste Parteizugehörigkeit vermerkt / Weiterer Formfehler für das Gericht entscheidend
Aus Hannover Jürgen Voges
Auf Antrag des ehemaligen hannoverschen DKP–Ratsherrn Matthias Wietzer, dessen Berufsverbot erst vor wenigen Wochen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt wurde, hat das Verwaltungsgericht Stade die Wahl der niedersächsischen ehrenamtlichen Richter am OVG Lüneburg für ungültig erklärt. Wietzer, den die Stadt Hannover als ehrenamtlichen Richter vorgeschlagen hatte, fühlte sich bei der Richterwahl im März 1985 benachteiligt, weil auf der Vorschlagsliste, auf der die Kandidaten normalerweise nur mit Beruf und Wohnort aufgeführt sind, hinter seinem Na men der handschriftliche Zusatz „DKP“ notiert war. Die Lüneburger Kammer des Verwaltungsgerichts Stade begründet ihre Entscheidung zugunsten Wietzers allerdings mit einem anderen formalen Fehler bei der Richterwahl. Der Wahlausschuß sei im März 1985 falsch besetzt gewesen, da der Präsident des OVG in diesem Ausschuß auf Dauer nur seinen Vizepräsidenten entsandt habe. Gesetzlich sei aber vorgesehen, so sagte der Vorsitzende der Verwaltungsgerichtskammer, Kipke, daß der OVG–Präsident als „Amtsträger in Person“ Mitglied des Wahlausschusses sei. Da schon wegen dieses Besetzungsfehlers die Richterwahl wiederholt werden müsse, habe man eine spezielle Benachteiligung des ehemaligen DKP–Ratsherren nicht mehr prüfen können. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung über die Richterwahl, so teilte der Kammervorsitzende weiter mit, müßten nun alle noch anhängigen OVG–Entscheidung erst einmal ausgesetzt werden, falls eine der beteiligten Prozeßparteien dies beantrage. Dies betrifft unter anderem das Berufsverbot gegen Wietzer selbst, die Wiedereröffnung der Giftmülldeponie Hoheneggelsen und zahlreiche Asylbeschlüsse, in denen das OVG grundsätzlich gegen die Flüchtlinge entscheidet.Den Vorschlag der Verwaltungsgerichtskammer, in dieser Sache gleich die Sprungrevision zum Bundesgerichtshof zuzulassen, hat der Prozeßvertreter des OVG abgelehnt. Deswegen müsse man sich, sagte Kammervorsitzender Kipke, auf eine weitere Verfahrensdauer von Jahren einstellen. Jetzt werde der BGH erst einmal ein anderes Oberverwaltungsgericht benennen müssen, vor dem über die Richterwahl in zweiter Instanz verhandelt werden könne. Im regulär zuständigen Obergericht, dem OVG Lüneburg, säßen schließlich in allen Kammern Richter, die selbst betroffen seien.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen