SPD blockiert Wiedergutmachung

Berlin (taz) - Insgesamt sechs Anträge zur Wiedergutmachung, beziehungsweise zur Versorgung von Opfern nationalsozialistischer Verbrechen sind in dieser Legislaturperiode von Grünen und SPD im Bundestag eingebracht worden. Sowohl der Innenausschuß als auch der Ausschuß für Familie und Gesundheit waren damit beschäftigt. Während die Grünen mit ihren Anträgen eine ausreichende Versorgung aller Opfer des Nationalsozialismus erreichen wollten, hatte die SPD eigene Anträge zu einem Stiftungsmodell eingebracht, mit dem eine unbürokratische Hilfe für all diejenigen, die bisher durch das Bundesversorgungsgesetz nicht berücksichtigt sind, erreicht werden sollte. Noch im Dezember wollten die Grünen zusammen mit der SPD Anhörungen dazu durchführen. Am Mittwoch rückte die SPD plötzlich von dem Vorhaben ab. Sie will einer Anhörung nur noch zustimmen, wenn diese am Mittwoch oder Donnerstag nächster Woche stattfindet. Da an beiden Tagen das Plenum tagt, wäre dies nur mit Genehmigung des Parlamentspräsidenten möglich. Koalition und SPD spekulieren nun darauf, daß Jenninger die Genehmigung verweigert. Damit wäre das Problem der Wiedergutmachung für alle vergessenen Opfer in dieser Legislaturperiode vom Tisch. Der Abgeordnete Ströbele dazu: „Diese bürokratische Verschleppung der möglichen Hilfe für die noch lebenden Verfolgten setzt auf das Sterben all derjenigen, die dringend Hilfe brauchen.“ mtm