Mit der Arbeitslosigkeit auf Du und Du
: Verlustgeschäft

■ Arbeitslosigkeit rechnet sich nicht–Vater Staat zahlt drauf

Die Arbeitslosigkeit kostet den Staat doppelt. Denn die direkten Zahlungen an Arbeitslose oder für Arbeitslose - wie Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Renten– und Krankenversicherungsbeiträge, Sozialhilfe und Wohngeld - sind ja nur der „sichtbare“ Teil des Preises, den der Staat für die Arbeitslosigkeit zahlen muß. Der „unsichtbare“ Teil besteht darin, daß die Arbeitslosen höhere Steuern und Beiträge an den Staat zahlen würden, wenn sie in Lohn und Brot stünden. Diese dem Staat entgehenden Einnahmen sind sogar höher als die direkten Zahlungen für die Arbeitslosigkeit. Zusammen ergibt das für 1985 einen Gesamtpreis für die Arbeitslosigkeit von 56,8 Milliarden DM; das waren rund 24.700 DM für jeden der 2,3 Millionen damals Arbeitslosen. Für 1986 ergeben Überschlagsrechnungen ähnliche Zahlen. Wo sich die Verhältnisse nicht ändern, bleiben auch die alten Rechnungen weiter offen. Globus/geo