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Im Tschernobyl–Prozeß müssen Behörden Meßmethoden offenlegen

München (taz) - Einen weiteren Erfolg im Prozeß gegen die BRD konnte gestern der Münchener Anwalt Frey für seine Mandantin, die siebenjährige Franziska B., verbuchen. Das Mädchen fordert Schadensersatz wegen des Reaktorunfalls von Tschernobyl. (s. taz v. 9.1.) Richter Hilger vom Münchener Landgericht legte in einem Beschluß einen Fragenkatalog an die Behörden im Südbayerischen zu den erhobenen Meßdaten vor, der bis zum 20. Februar beantwortet werden muß. Danach wird ein weiterer Prozeßtermin festgelegt. Beantworten müssen die Behörden, welche amtlichen Meßdaten wann vorlagen, welche Methoden zur Auswertung herangezogen wurden, wann die jeweiligen Dienststellen die vollständigen Meßergebnisse erhielten und ob auch private Meßergebnisse miteinbezogen wurden. Diese Fragen beziehen sich auf den Zeitraum vom 29.4. bis 3. Mai 86. Des weiteren will das Gericht wissen, ob in der Zeit vom 27. bis 29. April auch Mitteilungen von betroffenen Nachbarländern miteinbezogen wurden. Nicht zuletzt soll offengelegt werden, welche Stellen für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich waren. Mit diesem Fragenkatalog ist es erstmals möglich, ein vollständiges Bild über das „Informationschaos“ und Kompetenzengerangel in der Zeit „danach“ zu erhalten. lui

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