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„Gericht ist keine WAA“

■ Prozeß gegen RadiAktiv findet weiterhin unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt Befangenheitsantrag zurückgestellt / Alle Beweisanträge der Verteidiger vom Gericht abgelehnt

Aus Nürnberg Bernd Siegler

Scharfe Sicherheitsvorkehrungen bestimmten auch am zweiten Prozeßtag die Verhandlung gegen drei Redakteure des Anti–Atom– Magazin RadiAktiv in Nürnberg. „Das Gericht ist doch keine atomare Wiederaufbereitungsanlage, dessen Störfällen mit präventiven Sicherheitsmaßnahmen begegnet werden muß.“ Rechtsanwalt Maeffert versuchte vergeblich eine Aufhebung der Leibesvisitationen und der hohen Polizeipräsenz zu erwirken. Einen Befangenheitsantrag gegen Richter Voll stellte dieser zurück. Er folgte der Argumentation der Verteidiger nicht, die darin eine Vorverurteilung ihrer Mandanten sehen. Den Angeklagten werden Aufforderung zu Straftaten und die Verunglimpfung des bayerischen Wappens vorgeworfen. Auf dem Titelblatt von RadiAktiv war der bayerische Löwe mit Knüppel, Helm und umgeben von Hunden dargestellt worden. Sämtliche Beweisanträge, die darlegen sollten, daß die Verfremdung des Wappens der Realität in der Oberpfalz entspricht bzw. unter dem Begriff Kunstfreiheit einzuordnen ist, lehnte das Gericht ab. Anträge, die Verletzungen durch CS–Gas sowie schikaneartige Hausdurchsuchungen im Landkreis Schwandorf beweisen sollten, beschied Richter Voll negativ. Die Ereignisse hätten alle erst nach dem Erscheinen der inkriminierten Ausgabe stattgefunden. Nachdem Staatsanwalt Breitinger in einem Beweisantrag die Angeklagten „als militante WAA– Gegner“ bezeichnet hatte, wollten die Verteidiger die Ablösung des Staatsanwalts wegen mangelnder Objektivität erwirken. Bis zur Entscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde sollte das Verfahren ausgesetzt werden. Auch dies lehnte der vorsitzende Richter Voll ab.

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