: AIDS–Test bei Schwangerschaft
■ Bundesfamilienministerin Süssmuth sieht medizinische Indikation bei HIV–Infektion gegeben / Frauenärzte: Test soll freiwillig erfolgen, ein obligatorischer Test könnte der erste Schritt zur Meldepflicht sein
Frankfurt/Hamburg (dpa/dpa) Als erste Krankenkasse der BRD bietet die AOK Hamburg nach eigenen Angaben den AIDS–Test (HIV–Test) für Schwangere im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen auf Krankenschein an. Wie die Kasse am Donnerstag weiter mitteilte, werden außerdem für alle anderen Patienten die für einen Test anfallenden Kosten per Krankenschein übernommen, in denen der Arzt die Untersuchung für medizinisch angezeigt hält. Die Frauenärzte in der BRD haben sich für einen freiwilligen Test bei Schwangeren ausgesprochen. Der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Eduard Koschade, erklärte am Donnerstag in Frankfurt, wenn das Programm der Schwangerenvorsorge um eine routinemäßige Überprüfung auf die Immunschwächekrankheit erweitert würde, sei zu befürchten, daß dann die Beteiligung an den Vorsorgeuntersuchungen zurückgehe. Ein obligatorischer Test könnte zudem als erster Schritt in Richtung auf eine Mel depflicht oder auf Zwangstests interpretiert werden. In den vergangenen Monaten war wiederholt bekannt geworden, daß Neugeborene bereits im Mutterleib mit AIDS infiziert wurden. Wünschenswert allerdings sei es, den Test auf HIV–Viren als freiwillige Untersuchung in die Vorsorge aufzunehmen, hieß es in der Mitteilung weiter. Dabei solle jede Schwangere selbst entscheiden können, ob sie sich testen lassen will. Deshalb habe der Berufsverband schon im vergangenen Jahr an die Kassenärztliche Berufsvereinigung die dringende Empfehlung gerichtet, zu prüfen, wie die Untersuchung auf AIDS in den Katalog der Schwangerenvorsorge als freiwillige Leistung aufgenommen werden kann. Auch Bundesgesundheitsministerin Rita Süssmuth sagte an einem Gespräch mit dem Rheinischen Merkur/Christ und Welt (Freitagausgabe), sie lasse derzeit prüfen, ob Krankenkassen künftig „jeder Schwangeren anbieten sollten, AIDS–Tests in die Schwangerschaftsvorsorge aufzunehmen“. Sie vertrat die Auffassung, daß bei einer Infektion die medizinische Indikation für eine Abtreibung gegeben sei, wandte sich jedoch dagegen, in solchen Fällen einen Schwangerschaftsabbruch zu verordnen. Schwangere sollten zu dem Test nicht verpflichtet werden, „und schon gar nicht kann bei einem AIDS–positiven Befund eine Abtreibung nahegelegt werden“.
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