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EG–Finanzreform vorgeschlagen

■ Kommission will jeweiliges Bruttosozialeinkommen stärker berücksichtigen

Straßburg (dpa/vwd) - Die EG– Kommission hat am Mittwoch eine grundlegende Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzierung vorgeschlagen. Kommissionspräsident Jacques Delors präsentierte sie dem Europaparlament in Straßburg. Kernpunkt der Finanzreform, über die lange und harte Auseinandersetzungen zwischen den EG– Regierungen erwartet werden, ist die Einführung eines auf das EG– Bruttosozialprodukt (BSP) bezogenen Einnahmen–Höchstsatzes von 1,4 Prozent. Dieser Satz soll schrittweise ausgenutzt und erst 1992 voll ausgeschöpft werden. Bisher stammen die Einnahmen der EG zu einem Drittel aus Zöllen sowie anderen Abgaben und zu zwei Dritteln aus der Überweisung eines bestimmmten Satzes, des jeweiligen nationalen Mehrwertsteueraufkommens. Künftig sähe die EG–Finanzierung so aus: Zölle und Agrarabschöpfungen blieben mit geringfügigen Veränderungen erhalten. Hinzu kämen Einnahmen von ein Prozent des effektiven Mehrwertsteueraufkommens. Die Differenz zwischen diesen festen Einnahmen und den Gesamtausgaben des Budgets würde dann von den Mitgliedsländern mit einem jeweils zu vereinbarenden Prozentsatz ihres BSP ausgeglichen. Reiche Länder wie Dänemark und die Benelux–Staaten, die bisher relativ geringe Beiträge gezahlt haben, würden stärker zur Kasse gebeten. Für die Bundesrepublik ergäbe sich eine relative Entlastung. Italien und Frankreich müßten mit leicht höheren Beiträgen rechnen, während Großbritannien am stärksten entlastet würde. Großbritannien profitierte bisher nur gering von den EG–Agrarausgaben und erhielt deshalb einen Großteil seines EG– Beitrags zurückerstattet.

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