„Turamichele“

■ Geschlossene Anti–AKW–Versammlung auf luftiger Turmhöhe

Tausende von Schaulustigen warteten Ende Oktober auf dem Augsburger Rathausplatz auf das „Turamichele“, die Figur des hl. Michael, der nur einmal im Jahr erscheint und den Drachen tötet. Doch diesmal bot sich den Zuschauern ein anderes Schauspiel. Auf dem Perlachturm hatten drei AKW–Gegner ein Transparent mit der Aufschrift „Den Kindern eine Zukunft - Atomkraft nein“ entrollt. Prompt konstruierte der Staatsanwalt einen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“: „Wie die Angeschuldigten wußten, hatten sie diese öffentliche Versammlung... entgegen den Vorschriften... nicht behördlich angemeldet“. Verteidiger Robert Prestele hatte dagegen auch einen Trumpf in der Hand: das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 16.12.65. Dort heißt es: Wenn der Kreis der Teilnehmer nicht durch andere Personen erweitert werden kann, ist die Versammlung nicht öffentlich - auch wenn sie unter freiem Himmel stattfindet. Diesem Urteil beugt sich der Richter Lechner am Amtsgericht Aichach. Er stellt das Verfahren ein. Und so endet das Strafverfolgungsbedürfnis der Staatsanwaltschaft auf dem Balkon des Augsburger Perlachturms, bei der geschlossenen Versammlung dreier AKW–Gegner. lui