Eilantrag im WAA–Prozeß eingereicht

■ Stop für Bau des Brennelementlagers bis zum Planfeststellungsverfahren beantragt / Oberpfälzer BI erstattet Strafanzeige gegen Sachverständigen wegen Falschaussage vor Gericht / Falschgutachten der DWK

München (taz) - „Wir haben inzwischen die Gewißheit, daß es sich bei dem sog. Brennelementelager für die WAA um ein bundesweites Sicherstellungslager für Atomabfälle handeln soll“, erklärte gestern der Würzburger Rechtsanwalt Bauer als Vertreter der Kläger gegen die WAA (s. auch taz v. 7.3.87). Da ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig sei, reichte Baumann beim Münchner Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag ein, jegliche Baumaßnahmen für das Brennelementelager bis zu einem Planfeststellungsverfahrens zu stoppen. Die Baugenehmigung sowie der vom oberpfälzischen Regierungspräsidenten Krampol angeordnete Sofortvollzug sei damit rechtswidrig. Für die nächste Prozeßrunde gegen die „Oberpfälzer Atommüllfabrik“, die am 2. April beginnt, wird der Augsburger Geologe Jürgen Bruggey weitere hydrologische Gutachten einbringen, die beweisen, daß das Trinkwassergebiet, die Bodenwöhrer Senke, durch die WAA gefährdet ist. Die Genehmigungsbehörde sei bei der Erteilung der ersten atomrechtlichen Teilgenehmigung durch ein falsches Gutachten zum Grundwasservorkommen getäuscht worden. Das Gutachten wurde von Dr. Striebel und Dr. Meier im Auftrag der DWK erstellt. Als Grundlage ihres hydrologischen Gutachtens übernahmen die beiden Experten ein geologisches Profil dieses Gebietes, das vor 30 Jahren erstellt wurde. Bruggey bezeichnete das Gutachten als einen „abenteuerlichen Irrflug durch die Geologie der Oberpfalz“. Vor Gericht vertraten die Gutachter die Theorie einer kleinen von unterirdischen Wasserscheide abgedichteten Grundwasserparzelle, über der die WAA errichtet werden soll. Bruggeys Untersuchungen beweisen jedoch das Gegenteil. „Bei dieser Parzelle handelt es sich quasi um eine wasserdichte Wanne ohne Boden, der die Seitenwände fehlen“, meinte er ironisch. Im Zusammenhang mit der Gefährdung des Trinkwassers hat die Oberpfälzer BI Strafanzeige gegen den Geologen Dr. Frisch vom Landesamt für Wasserwirtschaft wegen uneidlicher Falschaussage erstattet. Frisch erklärte im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan im November 1986, daß das Grundwasser der Bodenwöhrer Senke bei einem Austreten radioaktiver Stoffe nicht gefährdet sei. Seine Begründung: Die Tonschichten unter dem Anlagengelände seien so angeordnet, daß zwei geschlossene wasserundurchlässige Grundwasserstockwerke entstünden. Ein von der BI in Auftrag gegebenes Gutachten beweist jedoch, daß überhaupt keine Grundwasserstockwerke existieren. Aus diesem Grund fordert der BI–Sprecher Uwe Dams, daß außerdem geprüft wird, ob nicht auch Prozeßbetrug vorliegt. Lui