Richter behindert Wahlverteidiger

■ Rechtsanwälte von Verteidigung ausgeschlossen, weil sie sich nicht durchsuchen lassen wollten / Zwangsverteidiger von den Angeklagten abgelehnt / Alle nichtbekannten Personen verdächtig

Von Felix Kurz

Landau (taz) - Der Vorsitzende Richter der Ersten Großen Strafkammer in Landau (Pfalz) hat drei Wahlverteidiger in einem Verfahren entpflichtet, weil sie sich nicht durchsuchen lassen wollten. Nach diesem Vorfall bestellte Richter Eberhard Richter zwei ihm bekannte Landauer Strafverteidiger, die er dann ohne Durchsuchung in den Gerichtssaal zu Herbert H. und Kerstin M. ließ, die wegen versuchten Mordes, Raub und versuchter Beihilfe zu Totschlag angeklagt sind. Die beiden Angeklagten lehnten daraufhin den Richter wegen Befangenheit und auch ihre „Zwangsverteidiger“ ab. Zur Begründung seiner Maßnahme er klärte Eberhard Richter der taz, es handele sich bei der von ihm angeordneten Durchsuchung von Personen, die mit den Angeklagten „in Berührung“ kommen könnten, „um eine rein präventive Maßnahme“. Damit wolle er „mögliche Gefahren abwehren“. Allerdings habe er keine Anhaltspunkte, daß konkret von den drei entpflichteten Verteidigern Gefahren ausgingen, erklärte er. „Ich kenne diese Anwälte nicht.“ Auf Nachfrage sagte Richter, er habe die Verteidiger nicht entpflichtet, weil sie sich nicht haben durchsuchen lassen, sondern „weil sie nicht im Gerichtssaal erschienen“ seien. Der Zutritt wurde den beiden Rechtsanwälten, Malte Creutzfeldt und Manuel Mayer aus Frankfurt, und der Marburger Verteidigerin Gerlind Verhey allerdings erst deshalb verweigert, weil sie der sitzungspolizeilichen Anordnung, sich und ihre Aktenkoffer mit Metalldetektoren, Sprengstoffsuchgerät bzw. Sprengstoffsuchhunden durchsuchen zu lassen, nicht Folge leisteten. Alle drei Rechtsanwälte übten ihre Mandate bereits seit über einem Jahr aus. Der Vorsitzende Richter hatte bereits Tage vor Beginn der Hauptverhandlung verfügt: „Alle nicht bekannten und nicht von vorneherein unverdächtigen Personen sind vor jedem Betreten zu durchsuchen.“ Für die zwei Landauer Rechtsanwälte sei diese Anordnung nicht notwendig, da er beide seit Jahren kenne. Die zunächst ausgeschlossenen Rechtsanwälte haben beim Bundesverfasssungsgericht Beschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Strafverfahrens bis zur verfassungsrechtlichen Klärung der Landauer Verfügung eingelegt. Malte Creutzfeldt sieht in der Anordnung eine „Diskriminierung der Anwälte“ und eine „Einschränkung der Berufsausübung“. Der neu bestellte Rechtsanwalt Bernd Lütz–Binder teilt die Auffassung seiner geschaßten Kollegen, wie er gegenüber der taz bestätigte. „Ich halte das in diesem konkreten Fall für unzulässig, was der Vorsitzende verfügt hat.“ Für ihn sei dadurch das „ureigenste Recht des Angeklagten, sich einen Verteidiger seiner Wahl zu nehmen, verletzt“ worden.