Richter abgelehnt - Prozeß geplatzt

■ Richter wollte Wahlverteidiger auf Sprengstoff untersuchen lassen / Befangenheitsanträge angenommen

Von Felix Kurz

Landau (taz) - Vor dem Landauer Schwurgericht ist jetzt der Prozeß gegen Herbert H. und die 24jährige Mitangeklagte Kerstin M. nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter geplatzt. Der Kammervorsitzende Eberhard Richter hatte die drei zunächst beigeordneten Verteidiger der Angeklagten entpflichtet, nachdem diese sich nicht durchsuchen lassen wollten. Herbert H. war wegen versuchten Mordes und Raub, Kerstin M. wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag angeklagt. Die 24jährige befindet sich auf freiem Fuß. Schon vor Prozeßbeginn verfügte das Gericht in einer sitzungspolizeilichen Anordnung, daß alle Personen, die zu den Angeklagten „Kontakt aufnehmen“ wollten, mit einem Metalldetektor und mit einem Sprengstoffsuchgerät oder einem Sprengstoffhund zu durchsuchen seien (die taz berichtete darüber). Die Justizbeamten verlangten von den drei Rechtsanwälten Manuel Mayer, Malte Creutzfeldt (beide Frankfurt) und Gerlind Verhey (Marburg) auch, daß sie ihre Schuhe ausziehen und ihre Aktentaschen zur Kontrolle öffnen sollten. Das lehnten alle drei als unzulässige Maßnahme ab. Daraufhin bestellte der Vorsitzende Richter zwei in Landau an säßige Rechtsanwälte als Pflichtverteidiger und ließ diese ohne Durchsuchung zur Verhandlung zu. Die abgewiesenen Vertrauensanwälte und ihre Mandanten stellten daraufhin zahlreiche Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter. Auch am zweiten Verhandlungstag bestand der Vorsitzende auf einer Durchsuchung der Frankfurter Anwälte, die sie erneut ablehnten. Die Landauer Zwangsverteidiger bewerteten das Vorgehen des Gerichts ebenfalls als „rechtlich unzulässig“, sahen dadurch das „Recht eines Angeklagten auf die freie Wahl eines Vertrauensverteidigers“ verletzt. Die Anträge auf Entpflichtung wurden aber abgelehnt. In der Kammer gab es bereits zu diesem Zeitpunkt über die Anordnung des Vorsitzenden Richters Meinungsverschiedenheiten, die nach Informationen der taz letztendlich dazu führten, daß der Schwurgerichtsvorsitzende wegen Besorgnis der Befangenheit gekippt wurde. Zur Begründung hieß es, daß eine solche sitzungspolizeiliche Anordnung nur in „außergewöhnlichen Fällen notwendig“ und die Weigerung der Vertrauensanwälte, sich durchsuchen zu lassen, deshalb auch „nicht von vornherein unzulässig“ sei. Das Verfahren wird nun mit einem anderen Vorsitzenden Richter neu terminiert werden.