: Haftanträge in Euthanasieprozeß
Frankfurt (dpa) - Je sechs Jahre Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord hat die Staatsanwaltschaft am Montag im Frankfurter Euthanasie–Prozeß gegen die beiden Frauenärzte Dr. Aquilin Ullrich (72) aus Stuttgart und Dr. Heinrich Bunke (73) aus Celle beantragt. Nach Auffassung des Anklagevertreters Heckert hat Ullrich in Frühjahr und Sommer 1940 in der Tötungsanstalt Brandenburg/Havel an der Ermordung von mindestens 4.500 Geisteskranken mitgewirkt. Bunke soll 1940/41 in den Anstalten Brandenburg und Bernburg/Saale Beihilfe zur Ermordung von mindestens 11.000 Patienten geleistet haben. Bei der Erörterung der Schuldfrage gestand der Anklagevertreter den beiden Ärzten zwar fehlendes Unrechtsbewußtsein zu, das zu einem Verbotsirrtum geführt habe. Dieser sei jedoch nicht unvermeidbar gewesen. Im ersten Frankfurter Euthanasie–Prozeß waren die beiden Angeklagten 1967 freigesprochen worden, weil sie in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ gehandelt hätten. Diese Auffassung sei rechtsfehlerhaft gewesen, erklärte Heckert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen