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Scharfe Kontrollen beim WAA–Prozeß

■ Münchner Verwaltungsgerichtshof verhandelt über atomrechtliche Genehmigung der WAA / Befangenheitsantrag wegen Kontrollen abgelehnt

Aus München Luitgard Koch

Mit scharfen Polizeikontrollen begann gestern vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München der Prozeß gegen die erste atomrechtliche Teilgenehmigung für die umstrittene Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Wakkersdorf. In dem Verfahren, das von fünf Oberpfälzern angestrengt wurde, geht es jetzt um die baulichen Maßnahmen des Außenzauns, der Anlagenwache und des Brennelemente–Eingangslagers. Die Genehmigung für die Baugrube des Hauptprozeßgebäudes der WAA hob das bayerische Umweltministerium kurz vor dem Prozeß auf, nachdem die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) dies beantragt hatte. Dieser Rückzieher der DWK wurde nicht zuletzt durch die veröffentlichte vorläufige Rechtsmeinung des „Atomsenats“ ausgelöst. Der Senat des Verwaltungsgerichtshofes deutete nämlich an, daß er zur Auffassung neige, „für die Errichtung der Außenzaunanlage, der Anlagenwache, des Brennelemente–Eingangslagers“ sei keine atomrechtliche Genehmigung notwendig, außerdem spräche einiges dafür, daß dies auch für die Baugrube des Hauptprozeßgebäudes zuträfe. Nach dieser Auffassung könnte das Brennelementelager allein nach Baurecht genehmigt werden. Vor Beginn wurden nicht nur die Taschen der Besucher durchwühlt, sondern auch Akten und Unterlagen der Kläger. Fortsetzung auf Seite 2 Im Gerichtssaal saß ein Zivilbeamter hinter den Klägern. Aus diesem Grund beantragte der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann den Vorsitzenden Richter des 22. Senats, Richard Metzner, wegen Befangenheit abzulehnen. Der Antrag wurde abgelehnt. Bereits zu Beginn des Prozesses erwähnte Richter Metzner die Hinzuziehung eines Ergänzungsrichters, da man sich auf eine längere Prozeßdauer eingestellt habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, man habe das Eil– und Hauptsacheverfahren verbunden, da man den Klägern ermöglichen wolle, möglichst bald das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Rechtsanwalt Baumann lehnte ab, eine von Richter Metzner geforderte Erledigtkeitserklärung für das Hauptprozeßgebäude abzugeben. Mit dieser Erklärung wäre das Hauptprozeßgebäude nicht mehr Gegenstand des atomrechtlichen, sondern nur noch des baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Aus dem Umstand, daß zwei Gebäude geplant seien, kann nicht der Schluß gezogen werden, daß es sich hier um zwei unterschiedliche Anlagen handelt, argumentierte DWK–Anwalt Scheuten. „Mit 18 bin ich aus der DDR geflohen, dann von Nordrhein– Westfalen nach Bayern umgezogen, wegen der schlechten Luft und nun kommt die WAA. Ich komme mir vor wie Kimble auf der Flucht“, machte der Kläger Otto Lins seinem Unmut vor Gericht Luft. „Tschernobyl war für uns eine makabere Generalprobe der WAA“, erklärte der Kläger Eberhard Klein. Der frühere UNO–Berater wies vor Gericht auch auf den Abbau der Demokratie und die massive Polizeipräsenz in der Oberpfalz hin. „Wir sind hier nicht im Kino“, versuchte Richter Metzner die Sympathiekundgebungen für die Kläger im Gerichtssaal zu unterbinden. Der Prozeß wird morgen fortgesetzt.

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