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Bußgeldgerangel um Volkszählung

Berlin (taz) - Die Stadt Bonn hat ein Vorermittlungsverfahren zu einem Bußgeldverfahren gegen 23 Abgeordnete und einen Mitarbeiter der Grünen–Bundestagsfraktion eingeleitet. In diesem Vorermittlungsverfahren soll geprüft werden, ob die Grünen eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, als sie zu Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages am 18. Februar ein Transparent mit der Aufschrift „Volkszählungsboykott“ entrollten. Nach Auffassung der Kreisordnungsbehörde Bonn stellt diese Aktion eine „Aufforderung zum Boykott der demokratisch vom Gesetzgeber beschlossenen Volkszählung“ dar und gelte somit als Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit. In den nächsten Tagen werden die Grünen einen Anhörungsbogen der Stadt Bonn erhalten, auf dem sie sich zu den Vorwürfen äußern sollen. Auf ein drohendes Bußgeldverfahren müssen sich aber auch die Befürworter der Zählung einstellen. Zeitgleich mit den Vorermittlungen gegen die Grünen muß die Bußgeldstelle der Stadt Bonn derzeit prüfen, ob sich das Statistische Bundesamt mit seiner 25millionenfach an alle Haushalte verteilten Postwurfsendung zur Volkszählung eines Verstoßes gegen das Pressegesetz schuldig gemacht hat. Ebenso wie in Berlin hatte auch in Bonn ein Rechtsanwalt Anzeige gestellt, weil dieses Faltblatt kein ordnungsgemäßes Impressum enthält. Ein fehlendes oder mangelhaftes Impressum wird jedoch nach den Pressegesetzen der Länder als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ve.

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