: Gerichtsvollzieher macht Vobo–Veranstaltung möglich
Stuttgart (taz) - Im Streit um eine Volkszählungsveranstaltung der „Sozialistischen Jugend Deutschland, Falken“, mußte die Stadt Heilbronn klein beigeben. Die Stadt hatte eine Veranstaltung der „Falken“ und anderer Stadtteilinitiativen zur Volkszählung am vergangenen Freitag verboten und die Vermietung von städtischen Räumen untersagt. Das Heilbronner Amtsgericht widersprach dem Verbot mit einer einstweiligen Verfügung. Als die Stadt sich dennoch weigerte, die Räume für die Veranstaltung zu öffnen, rückten „Falken“ zusammen mit einem Gerichtsvollzieher erfolgreich zur Zwangsvollstreckung vor dem Gebäude an. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1
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