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Raumverbot für ZDler gefordert

Hannover (taz) - Geht es nach dem Bundesamt für den Zivildienst, so darf ein hannoversches Kultur– und Komminikationszentrum nur dann noch ZDler beschäftigen, wenn es die Selbstorganisation der Zivildienstleistenden aus dem Zentrum am Raschplatz verbannt. Wie der Vorsitzende der Bürgerinitiative Raschplatz erläuterte, hat das Bundesamt dem Trägerverein bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, daß „ein Widerruf als Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende“ nur dann zu vermeiden sei, wenn die Selbstorganisation der ZDler nicht mehr „die Möglichkeit zur Zusammenkunft“ im Zentrum erhalte. Diesen Eingriff in das Konzept habe man zurückgewiesen. Nun habe das Bundesamt dem Zentrum, das zehn Zivildienstleistende beschäftigt, die Wiederbesetzung von zwei Stellen verweigert. ü.o.

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