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Milde Urteile für Tierschützer

■ Strafmaß im Flensburger Tierschützer–Prozeß blieb deutlich unter dem Antrag der Staasanwaltschaft / Richter zeigte in der Urteilsbegründung Sympathie für die Angeklagten / Niederlage für BKA und Staatsanwaltschaft

Aus Flensburg Jörg Pepmeyer

Im Flensburger Türschützer–Prozeß hat das Landgericht der norddeutschen Stadt am Donnerstag abend überraschend milde Urteile gefällt. Als freie Menschen verließen die zehn Angeklagten im Alter zwischen 19 und 61 Jahren das Gerichtsgebäude. Die fünf Frauen und fünf Männer waren vor rund zwei Jahren unter dem Vorwurf der versuchten Brandstiftung in einem Tierversuchslabor in Borstel, Kreis Segeberg, festgenommen worden. Außerdem hatten die Tierschützer Anschläge auf mehrere Tierversuchslabors im gesamten Bundesgebiet verübt. Nachdem schon zu Prozeßbeginn der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallengelassen wurde und in der letzten Woche auch der Anklagepunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen werden mußte, entschied das Gericht jetzt nur noch über die Anklagepunkte Diebstahl, Brandstiftung und Sachbeschädigung. Die vom Gericht verhängten Strafen zwischen acht Monaten und einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung liegen deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Sie hatte zum Teil mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gefordert. Zwei der Angeklagten, die während der Tat noch minderjährig waren, erhielten eine Verwarnung bzw. drei Wochen Jugendarrest, die auf die Untersuchungshaft angerechnet wurden. In seiner Urteilsbegründung konnte der Vorsitzende Richter Schmidt–Braess seine Sympathie für die Angeklagten nicht verhehlen. Besonders das engagierte und selbstlose Eintreten der Tierschützer habe ihn stark beeindruckt. Daß die Angeklagten in vollem Umfang geständig gewesen seien, habe sich ebenso strafmildernd ausgewirkt. Schmidt– Braess betonte, daß er die Motive der Angeklagten voll verstehen könne, andererseits sei er gezwungen, aufgrund der erwiesenen Straftaten ein Urteil zu fällen. Er wünsche sich, daß sich die Angeklagten weiterhin für die Belange der gequälten Tiere einsetzen, allerdings mit legalen Mitteln. Für das BKA und die Staatsanwaltschaft bedeutet der Richterspruch eine herbe Niederlage. Sie hatten versucht, an den Tierschützern ein Exempel zu statuieren und sie als eine neue Spielart des „Terrorismus“ darzustellen.

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