: NPD klagt vor Verfassungsgericht
Stuttgart (taz) - Mit einer Organklage vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht will der baden–württembergische Landesverband der NPD eine Gleichbehandlung wie andere Parteien bei der Anmietung öffentlicher Räume für Versammlungen und Landesparteitage erreichen. Für einen von der NPD für den 11. und 12. April geplanten Landesparteitag hatte die Stadt Sigmaringen vorab eine Haftungskaution für eventuell auftretende Schäden von 100.000 DM gefordert. Der Parteitag, so die Stadt, sei eine „schadensgeneigte Veranstaltung“, Auseinandersetzungen mit Schadensfolgen seien zu erwarten. Die NPD hatte damals behauptet, einen solchen Betrag nicht aufbringen zu können und hatte ihren Parteitag noch einen Tag vor Beginn abgesagt. Die Kautionsforderung, so die NPD jetzt in ihrer Organklage, stelle eine Verletzung des Grundgesetzes § 21 dar, die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller politischen Parteien seien aber unabänderliches Verfassungsprinzip. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1
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