piwik no script img

11 Jahre Haft für leitendes UDF–Mitglied

■ In Südafrika wurde zum ersten Mal ein UDF–Funktionär wegen Zusammenarbeit mit dem ANC in militärischen Aktionen verurteilt / Die UDF befürchtet nun ihre Zerstörung durch die Apartheidregierung / Fragwürdige Zeugenaussagen wurden von Gericht als Beweise zugelassen

Aus East London Franz Krüger

Pastor Arnold Makhenkesi Stofile (42), leitendes Mitglied des 700 Gruppen umfassenden südafrikanischen Oppositionsbündnisses „Vereinigte Demokratische Front“ (UDF) wurde am Montag vom obersten Gericht des „unabhängigen“ Homelands Ciskei des „Terrorismus“ für schuldig befunden und zu elf Jahren Haft verurteilt. Stofile, regionaler Generalsekretär der UDF und Theologiedozent an der schwarzen Fort Hare Universität, ist der erste führende UDF–Amtsträger, dem die südaf rikanische Regierung eine direkte Rolle in den militärischen Aktivitäten des verbotenen Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) hat nachweisen können. Pretoria hatte wiederholt behauptet, die UDF sei ein Flügel des ANC. Die UDF hat das konsequent bestritten und sich stattdessen zum gewaltlosen Widerstand gegen die Apartheid bekannt. UDF–Sprecher befürchten nun, daß die Regierung Stofiles Verurteilung zum Anlaß nehmen wird, um die Front als führende Anti–Apartheid Organisation zu zerstören. „Wenn die Führung der UDF beginnt, Gewalt zu unter stützen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die UDF das Ausmaß der Gewalt vergrößert,“ sagte Richter Benjamin Pickard in seiner Urteilsbegründung. Stofiles Mitangeklagter Nelson Ndela (32) wurde als ausgebildeter ANC–Guerilla zu 15 Jahren Haft verurteilt, Gladwell Gqibitole (28) und Stofiles jüngerer Bruder Linda Michael (32) wurden ebenfalls des „Terrorismus“ für schuldig befunden und zu 8 Jahren Haft verurteilt. In dem seit Mitte März laufenden Verfahren wurde Stofile angelastet, mit dem ANC Kontakt unterhalten und Geld und Waffen aus dem Ausland empfangen zu haben. Ndela soll in Angola militärisch ausgebildet worden sein. Stofile und die anderen Angeklagten sollen ihm bei seiner Rückkehr nach Südafrika geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte große Schwierigkeiten, die Einzelheiten der Anklage zu beweisen. Zwei Zeugen, darunter der französische Staatsangehörige und Romanistikdozent an der Fort Hare Universität, Pierre Andre Albertini, weigerten sich, gegen Stofile auszusagen. Sie wurden wegen der Verweigerung der Aussage zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Drei weitere Zeugen verschwanden im Laufe des Verfahrens. Ein anderer Zeuge sagte vor Gericht aus, sein Ürsprüngliches, Stofile belastendes Zeugnis sei erlogen gewesen. Es wurde in einer Entscheidung des Richter dennoch als Beweismaterial zugelassen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen