Arbeitgeber gegen Vorruhestand

Köln (dpa/taz) - Was ihnen als Alternative zur Wochenarbeitszeitverkürzung noch recht war, ist den Arbeitgebern heute höchst fragwürdig: der Vorruhestand. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände in Köln sprach sich jetzt gegen eine Verlängerung des bis Ende 1988 befristeten Vorruhestandsgesetzes, das ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit ermöglicht. Der Präsident der Bundesanstalt, Heinrich Franke, hatte sich „angesichts des anhaltenden Angebotsdrucks auf dem Arbeitsmarkt bis weit in die 90er Jahre hinein“ für eine Verlängerung des Gesetzes ausgesprochen, allerdings möglicherweise zu für Arbeitgeber und Areitnehmer verschlechterten Bedingungen. Die Arbeitgeber begründeten ihre jetzige Ablehnung des Vorruhestandes mit der veränderten Altersstruktur der Bevölkerung, durch die die langfristige Sicherung der Renten in Frage gestellt sei. Der DGB forderte in einer Erklärung eine unverzügliche Entscheidung über das Vorruhestandsgesetz, weil in einigen Branchen demnächst Tarifverhandlungen anstünden, in denen es auch um Vorruhestandsregelungen gehe. marke