piwik no script img

Vobo–Urteil ohne Aktenzeichen

Berlin (taz) - Wie die taz–Leser in den eher evangelisch oder atheistisch orientierten Bundesländern bereits gestern erfuhren, hat das Landgericht Karlsruhe einen wichtigen Beschluß in Sachen Volkszählungsboykott gefaßt. Danach ist das Abschneiden der Kennziffern an leeren Fragebögen keine strafbare Sachbeschädigung, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. In der Begründung hatte sich das Gericht, wie schon die Richter des Landgerichts Lübeck, auf die materielle Wertlosigkeit der Volkszählungsbögen berufen. Entsprechend seien auch Boykott– und Schnibbelaufrufe zur Anonymisierung der Zettel keine Aufrufe zu Straftaten. Mit diesem Beschluß erklärte das Gericht Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Informationsmaterialien in den Büros der Pforzheimer Grünen für rechtswidrig. Das Aktenzeichen dieser Entscheidung wäre mit Sicherheit von praktischem Nutzen für die Vielzahl der bisher von Behörden heimgesuchten VolkszählungsgegnerInnen. Nur - gestern feierten (?) auch die Katholiken in Baden–Württemberg Fronleichnam. Ein weltliches Aktenzeichen läßt sich da nicht in Erfahrung bringen. n.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen