FDP–Antrag gegen Mummenschanz

Bonn(taz) - Entgegen den Äußerungen des baden–württembergischen FDP–Landesvorsitzenden Döring sieht der Bundesfachausschuß „Innere Sicherheit“ seiner Partei keinen Handlungsbedarf für eine Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts. Dies schließt nach Meinung der Mitglieder dieses Ausschusses auch die Einführung eines Vermummungsverbotes aus. Das bestätigte gestern Parteisprecher Göbel auf Anfrage. Ein entsprechender Antrag für den Bundesparteitag der FDP im September wird heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt. In dem Antrag wird auf die bestehende Rechtslage verwiesen, wonach Vermummung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Zudem habe die Polizei schon jetzt Möglichkeiten, jede Vermummung und passive Bewaffnung bei Demonstrationen zu verbieten. Gegen den Eindruck, die Landesverbände der FDP schwenkten in dieser Frage allmählich auf CDU–Linie ein, verwahrte sich gestern der Berliner Landesverband. Ein Sprecher betonte, daß der Landes– und Fraktionsvorsitzende Rasch sich klipp und klar gegen ein Vermummungsverbot ausgesprochen habe. bmm