: Bremsen für Tiere kann teuer werden
Karlsruhe (dpa) - Wer „auch für Tiere“ bremst, kann bei einem dadurch ausgelösten Auffahrunfall zur Kasse gebeten werden. Zumindest die Rettung eines Kleintieres sei „kein zwingender Grund“ für eine Notbremsung, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Komme es infolge der Notbremsung zu einem Auffahrunfall, müsse der Tierfreund zumindest einen Teil der Schäden - auch des Unfallgegners - mittragen (AZ: OLG Karlsruhe 1. Zivilsenat, Urteil vom 13.7.1987 1 U 288/86).
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