piwik no script img

AIDS–Klage abgewiesen

München (ap) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage des Münchner Anwalts Volker Thieler gegen den bayerischen AIDS–Katalog abgewiesen. Thieler hatte eine einstweilige Anordnung zum Stopp der AIDS–Maßnahmen beantragt, da diese nach seiner Auffassung gegen Grundrechte wie die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.Der zweite Senat des Verfassungsgerichtshofes begründete die Zurückweisung der Klage am Donnerstag damit, daß es sich bei den „Bekanntmachungen“ zu AIDS lediglich um interne Verwaltungsanordnungen handele. Sie erlegten den Bürgern keine Pflichten auf, die über geltendes Recht hinausgingen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen