AIDS–Klage abgewiesen

München (ap) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage des Münchner Anwalts Volker Thieler gegen den bayerischen AIDS–Katalog abgewiesen. Thieler hatte eine einstweilige Anordnung zum Stopp der AIDS–Maßnahmen beantragt, da diese nach seiner Auffassung gegen Grundrechte wie die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.Der zweite Senat des Verfassungsgerichtshofes begründete die Zurückweisung der Klage am Donnerstag damit, daß es sich bei den „Bekanntmachungen“ zu AIDS lediglich um interne Verwaltungsanordnungen handele. Sie erlegten den Bürgern keine Pflichten auf, die über geltendes Recht hinausgingen.