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Bundesweite Razzia gegen kurdische Arbeiterpartei

■ 39 Vereinsräume und Privatwohnungen türkischer Kurden durchsucht / Bundesanwaltschaft: Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung

Aus Köln Peter Bartels

Gestern vormittag haben Beamte des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter in elf bundesdeutschen Städten zum erwarteten großen Schlag gegen Mitglieder und Anhänger der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ausgeholt. Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft durchsuchten mehrere Hundert Beamte knapp 40 Vereinsräume und Privatwohnungen. Es bestehe der Verdacht, daß türkische Kurden in der Bundesrepublik eine „terroristische Vereinigung“ gebildet hätten, deren „Ziel die Ermordung politischer Gegner und abtrünniger Mitglieder“ sei, so die Bundesanwaltschaft. Die bundesweite Aktion richtete sich gegen die FEYKA, die PKK–Unterorganisation „Föderation der patriotischen Arbeiter– und Kulturvereine in der BRD“. Nach Angaben der Karlsruher Ankläger bestehe „Grund zu der Annahme“, daß eine eigenständige terroristische Vereinigung als Tarnung „die vorhandenen Organisationsstrukturen legaler kurdischer Vereinigungen (d.h. der FEYKA, d. Red.) in der Bundesrepublik ausnutzt und sich aus deren Mitgliedern rekrutiert“. Durchsucht wurden Vereinsräume der FEYKA, Privatwohnungen ihrer Vorstandsmitglieder und andere Räume in Bonn, Köln, Nürnberg, Stuttgart, Bochum, Duisburg, Hamburg, Celle, Hannover, Rees und Kevelaer. Die Fahnder beschlagnahmten umfangreiches Material und nahmen einige Personen fest. Haftbefehle waren bis Redaktionsschluß nicht ausgestellt. Die Durchsuchungsbefehle waren von einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof unterschrieben. Das Verfahren ist bereits vor einigen Wochen eingeleitet worden. Die Ermitlungsbehörden berufen sich auf Erkenntnisse, nach denen seit Mitte 1984 in der BRD fünf vollendete und zwei versuchte Tötungsdelikte gegen kurdische Türken begangen wurden. Das Verfahren findet auf Grundlage des Paragraphen 129a (“Terroristische Vereinigung“) statt und zeichnete sich bereits seit einigen Monaten ab, nachdem Bundesinnenminister Zimmermann angekündigt hatte, „mit aller Kraft“ gegen die PKK vorzugehen. Auf der Grundlage des Paragraphen 129a haben Bundesanwaltschaft und BKA die Möglichkeit, auch gegen die Anhänger der PKK als Sympathisanten und Unterstützer der vermuteten terroristischen Vereinigung vorzugehen. Außerdem eröffnet der § 129a die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Maßnahmen, Abschiebungen und Datenweitergabe nach den internationalen Abkommen zur „Bekämpfung des Terrorismus“. Sicherheitsexperten bezweifeln, daß die Großrazzia tatsächlich gerichtsverwertbare Erkenntnisse erbracht hat. Denn die PKK habe ausreichend Zeit gehabt, belastendes Material sowie gefährdete Personen verschwinden zu lassen. Siehe taz–intern, Seite 2

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