Blockade–Teilnehmer in BKA–Datei

■ Mainzer Innenministerium bestätigt den Verdacht der Grünen, daß Informationen über die Teilnehmer der gewaltfreien Hasselbach–Blockade im PIOS–Speicher festgehalten sind

Aus Mainz Max Holz

Die Teilnehmer der gewaltfreien Blockade der vor der Cruise–Missile–Station im rheinland–pfälzischen Hasselbach sind in der zentralen Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert. Das bestätigte jetzt das Mainzer Innenministerium auf eine Anfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Gernot Rotter. In dem zentralen Aktenerschließungssystem PIOS (“Personen, Institutionen, Objekte, Sachen“) des BKA existieren unter anderem Bereiche für „Terrorismus“, Rauschgiftdelikte, Sabotage und organisiertes Verbrechen. Aufnahme in diese Kartei finden Personen, von denen nach Einschätzung der Polizei eine „Gefahr“ ausgeht und von denen die Wiederholung von Verbrechen erwartet wird. Wie Innenminister Rudi Geil (CDU) mitteilte, wurden in der Arbeitsdatei PIOS–Innere Sicherheit die Blockadeteilnehmer erfaßt, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Das waren all jene, von denen die Polizei die Personalien während der Blockade festgestellt hatten. Offenbar wertet man in Mainz die Blockade als Staatsschutzdelikt, denn nur dieses reicht nach der Erklärung des Innenministerium aus, um eine Aufnahme in PIOS zu rechtfertigen. Die Grünen sehen in der Speicherung der Blockierer eine „Bespitzelung“ der Friedensbewegung. Offenbar nutzten die Sicherheitsbehörden „jeden Vorwand, um ein dichtes Raster staatskritischer Personen aufzubauen“. Während die Hasselbach–Blockierer zum Teil schon in der ersten Instanz zu hohen Geldstrafen wegen Nötigung verurteilt worden waren, erhielten sie in mehreren Berufungsverfahren durch das Landgericht Bad Kreuznach nur eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Eine Verurteilung wegen einer Straftat lehnte dieses Gericht ausdrücklich ab.