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CDU zieht Schwanz ein

Kiel (ap) - Die CDU in Schleswig–Holstein wird nicht mehr behaupten, die SPD im nördlichsten Bundesland wolle Sex mit Kindern ab 14 für straffrei erklären. Vor der Dritten Zivilkammer des Kieler Landgerichts gab die Partei am Donnerstag eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ ab. Sollte der Vorwurf gegen die Sozialdemokraten, der zuletzt in der CDU–Wahlkampfzeitung aufgestellt worden war, wiederholt werden, muß die CDU ein Strafgeld von 5.000 Mark zahlen. Die SPD hatte am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen die Kindersex–Behauptung erwirkt. Nach Angaben der CDU waren zu diesem Zeitpunkt jedoch schon mehr als die Hälfte der 800.000 Exemplare von Schleswig–Holstein am Wochenende verteilt. Das Gericht entschied noch nicht über den SPD–Antrag, wegen der Verteilung der CDU–Wahlkampfzeitung ein Ordnungsgeld gegen den schleswig–holsteinischen CDU–Vorsitzenden, Bundesfinanzminister Gerhard Stoltenberg, zu verhängen. Die schleswig–holsteinischen Grünen erwirkten nach eigenen Angaben ebenfalls am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung gegen die CDU, in der den Christdemokraten die Behauptung untersagt wird, die Grünen wollten die Abtreibung bis zur Geburt freigeben. Eine Parteisprecherin teilte mit, die CDU habe sich verpflichtet, in der letzten Ausgabe der Wahlkampfzeitung am kommenden Wochenende sowohl eine Gegendarstellung als auch einen Widerruf zu veröffentlichen.

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