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Menschenrechte, unverbindlich

■ Zum amnesty–Jahresbericht 1987

Die Menschenrechte sind eine „Kann–Bestimmung“, ihre Einhaltung ist Utopie. Verabschiedet wurde die Deklaration 1948 vor der UN–Vollversammlung als „Empfehlung“, ohne völkerrechtliche Gültigkeit. Die Ostblockstaaten, Saudi–Arabien und Südafrika enthielten sich der Stimme. Dieses Abstimmungsverhalten, das zeigt der amnesty–Jahresbericht 1987, würde heute einer soliden UN–Mehrheit zum Ruf politischer Aufrichtigkeit verhelfen. Asylverweigerung, Willkürhaft, Folter und Religionsunterdrückung in 129 Staaten, - daß die Zahl der von ai verurteilten Nationen nicht noch weit höher ist, mag an dem Versuch der UN–Menschenrechtskommission liegen, von vorneherein einen halbwegs „mehrheitsfähigen“ Katalog zu formulieren. Den „klassischen“ UN–Forderungen - Rede– und Religionsfreiheit - ging schon 1941 ein utopischer Appell voraus: ausgerechnet Franklin D. Roosevelt forderte auch die Freiheit von Not und die Freiheit von Furcht. Ihre Erfüllung ist inzwischen eher noch unwahrscheinlicher geworden. Gehungert und aufgerüstet wird bekanntlich überall da, wo ökonomische Logik es fordert. Daß weltweit zu Menschenrechtsverletzungen im jeweils eigenen Land betretenes Schweigen herrscht, erscheint fast noch sympathisch, wenn man bedenkt, daß Roosevelts „vier Freiheiten“ in allen Staaten der Erde bis heute nur für Sonntagsreden taugen. Klaus Nothnagel

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